Der Vertreter der Beschwerdeführenden macht mit Eingabe vom 20. Januar 2021 einen Gesamtaufwand von CHF 12'107.65 (inkl. Mehrwertsteuer [MWST]) geltend. Dieser setzt sich folgendermassen zusammen: CHF 11'000.00 (exkl. MWST) für einen Zeitaufwand von 44 Stunden (d.h. CHF 250.00 pro Stunde), CHF 242.00 (exkl. MWST) für Barauslagen (Kopiaturen, Porti, Telefon- und Faxauslagen sowie Reisespesen) sowie der Mehrwertsteuer in der Höhe von CHF 865.65 (d.h. 7.7% von CHF 11'242.00). Es resultiert somit ein Betrag von CHF 12'107.65. Im Gesamtaufwand ist der Aufwand für die Hauptverhandlung inkl. An- und Rückfahrt bereits berücksichtigt.