Die Kosten sind folglich im Umfang von CHF 5'142.85 (= [CHF 6'000.00/28] x 24) von der Beschwerdegegnerin zu tragen und den Beschwerdeführenden Nrn. 25 bis 28 in der verbleibenden Höhe von CHF 857.15 (= [CHF 6'000.00/28] x 4) zu gleichen Teilen aufzuerlegen. - 32 -