frostsichere Kofferung verfügt, weshalb es sich beim W.____weg um keinen asphaltierten bzw. überteerten Feldweg handelt (E. 2.2.2.4),  der W.____weg mit acht Strassenleuchten bereits ausreichend beleuchtet ist (E. 2.2.2.5) und  der geplante Wendeplatz erstmals die notwendigen Platzverhältnisse schafft, welche kleineren, aber gerade auch grösseren Fahrzeugen wie beispielsweise denjenigen der Kehrrichtabfuhr, der Sanität oder auch der Feuerwehr, das (rechtlich gebotene) Wenden an der Siedlungsgrenze ermöglichen (E. 2.2.2.6).