__ Gasse» erschlossen werden (und umgekehrt). Zu-, Weg- und Durchfahrten der Beschwerdeführenden bzw. Dritten, welche die Beschwerdeführenden bzw. Anwohnende des W.____wegs erreichen oder verlassen wollen, über den erwähnten Knoten sind demnach bereits heute verboten, da sie von der Ausnahmeregelung nicht erfasst sind.