Der W.____weg verfügte demnach bereits über eine Strassenbeleuchtung. Die Anzahl der Kandelaber wird im Rahmen der Korrektion nicht verdoppelt, sondern um vier Stück von ursprünglich acht auf neu zwölf erhöht. Dass neu als Leuchtmittel LED-Technologie zum Einsatz kommt, vermag keinen Erschliessungsvorteil zu bewirken, zumal es unter Sicherheitsaspekten nicht auf das eingesetzte Leuchtmittel, sondern die Beleuchtungswirkung ankommt. Dass die Strasse erheblich besser beleuchtet wäre oder sich die Sicherheit speziell für die Liegenschaften der Beschwerdeführenden zufolge der geplanten Beleuchtung erheblich verbessern würde, ist nicht erstellt.