2.2.2.5.1 Vorbringen der Parteien Die Beschwerdeführenden bringen vor, dass die bisherige Beleuchtungssituation ausreiche und die neue resp. zusätzliche Beleuchtung lediglich der Beschwerdegegnerin diene, da die neuen LED-Leuchtmittel im Betrieb Kostengünstiger seien (vgl. Beschwerdebegründung, Rz. 16). Die Beschwerdegegnerin bringt hierzu vor, dass eine hellere Umgebung der Strassensicherheit diene und zugleich abschreckend gegenüber Einbrechern wirke (vgl. Stellungnahme, zu Rz. 16).