Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der W.____weg über eine zwischen 37 und mindestens 62 Zentimeter starke und frostsichere Kofferung verfügte. Entsprechend dem unter E. 0 Ausgeführten vermag der Ersatz einer frostsicheren Kofferung, wie sie am zweiten Augenschein zum Vorschein gebracht wurde, durch eine neue, frostsichere Kofferung selbst für den Fall, dass die Kofferungsstärke im Zuge des Ersatzes erhöht würde, keinen zusätzlichen Sondervorteil zu bewirken, da eine allfällige Verbesserung gegenüber dem Vorzustand im Wesentlichen in einer Reduktion der Unterhaltslast des Gemeinwesens mit - 26 -