Die von der Beschwerdegegnerin auf Wunsch des Gerichts beigezogene geotechnische Sachverständige stellte an allen drei Baugrundaufschlüssen fest, dass der Raum zwischen gewachsenem Boden (d.h. dem Planum) und der Unterkante des Strassenbelags künstlich mich sandigem Kies aufgefüllt war. Beim sandigen Kies handelte es sich um grauen Wandkies, welcher Wasser nicht bindet und somit eine frostsichere Kofferung des Belags gewährleistet.