Aufschluss darüber zu erhalten, ob sich unter dem Strassenbelag eine Kofferung befindet und – wenn ja – aus welchen Materialien sie sich zusammensetzt. Die Baugrundaufschlüsse wurden am 15. Januar 2021 von der Beschwerdegegnerin als Werkeigentümerin veranlasst und konnten von den Parteien gleichentags im Beisein des Referenten sowie des Gerichtsschreibers in Augenschein genommen werden. Die von der Beschwerdegegnerin auf Wunsch des Gerichts beigezogene geotechnische Sachverständige stellte an allen drei Baugrundaufschlüssen fest, dass der Raum zwischen gewachsenem Boden (d.h. dem Planum) und der Unterkante des Strassenbelags künstlich mich sandigem Kies aufgefüllt war.