Wo Risse vorhanden waren oder sich stellenweise das Bild eines Flickenteppichs zeigte, lagen diese jeweils im Grabenbereich der Werkleitungen. Dass es im Zuge des Öffnens und Wiederverschliessens eines erstmals angebrachten Strassenbelags zu Rissbildungen an den Schnittstellenbereichen zwischen dem ursprünglichen Belag und dem «Flicken» – begünstigt u.a. durch allfällige Setzungen des wiedereingebrachten Koffers im Grabenbereich – kommen kann, ist als gerichtsnotorische Tatsache hinlänglich bekannt.