gemäss VSS-Norm (SN 640 925) vom 17. Oktober 2019, als selbigem zu entnehmen ist, dass der W.____weg Belagsflicken und -schäden aufweist, soweit mit «Belagsschäden» Risse gemeint sind, wie sie auf der im visuellen Zustandsbericht enthaltenen Fotografie des schadhaftesten Bereichs auf Etappe I des W.____wegs zu sehen sind (vgl. Beilage 1 zur Stellungnahme). Während die visuelle Zustandserfassung jedoch den Eindruck erwecken könnte, der W.____weg weise auf seiner gesamten Länge ein über 50-prozentiges Ausmass schwerer Belagsschäden, schwerer «struktureller Schäden» und schwerer Belagsflicken aus (d.h. der höchsten Schadensschwere in den genannten