dazu Abbildungen 2 bis 4 des 1. AS-Protokolls). In den Bereichen der Etappen II und III (vgl. E. 2.2.2.3.3) präsentierte sich ein deutlich besseres Zustandsbild des Belags. Dieses Beweisergebnis deckt sich insoweit mit dem Resultat der visuellen Zustandserfassung der E.____ AG gemäss VSS-Norm (SN 640 925) vom 17. Oktober 2019, als selbigem zu entnehmen ist, dass der W.____weg Belagsflicken und -schäden aufweist, soweit mit «Belagsschäden» Risse gemeint sind, wie sie auf der im visuellen Zustandsbericht enthaltenen Fotografie des schadhaftesten Bereichs auf Etappe I des W.____wegs zu sehen sind (vgl. Beilage 1 zur Stellungnahme).