Die 2. Etappe weist ein ca. dreiprozentiges Quergefälle zum Z.____bach auf (vgl. Längs- und Querprofilplan [Beilagen 8 f. zur Stellungnahme]). Anlässlich des Augenscheins vom 7. Januar 2021 sind weder Belagslöcher noch Spurrinnen oder ähnliche Belagsmängel, welche zur Bildung von Wasserlachen führen könnten, festgestellt worden. Entsprechend fliesst das auf der versiegelten Wegfläche im Bereich der Etappen I und III anfallende Niederschlagswasser bereits heute direkt die Strasse hinunter in den Z.____bach und auch das im Bereich von Etappe II anfallende Regenwasser wird aufgrund des Quergefälles über die Schulter in den Z.____bach entwässert.