den, d.h. wasserführenden, Strassenseite mit einem Doppelbund (Wasserstein und Schalenstein), auf der Gegenseite mit einem einreihigen Schalenstein. Da der W.____weg bereits vor der geplanten Korrektion weitestgehend auf beiden Strassenseiten Randabschlüsse aufweist und Anhaltspunkte dafür, dass es bisher aufgrund vereinzelt fehlender Randabschlüsse zu Entwässerungsproblemen gekommen wäre, fehlen, führt der Einbau beidseitig durchgehender Randabschlüsse gegenüber dem bisherigen Zustand zu keiner wesentlichen Verbesserung der Erschliessungssituation der Beschwerdeführenden.