[Beilage 12 zur Stellungnahme]). Vor dem Hintergrund, dass die Breite des W.____wegs – abgesehen vom geplanten Wendeplatz (dazu mehr in E. 2.2.2.6) – weitgehend unverändert bleibt und das Kreuzen zweier Personenwagen auf dem Abschnitt entlang des Z.____bachs weiterhin nicht möglich sein wird, fehlt es unter dem Prüfpunkt der «Strassenbreite» an einer korrektionsbedingten, erheblichen Verbreiterung und somit auch an einer wesentlichen Verbesserung der Erschliessungssituation der Beschwerdeführenden. - 20 - 2.2.2.3 Randabschlüsse und Strassenentwässerung