dass ein Kreuzen zweier Personenwagen im Anschlussbereich an die X.____strasse (namentlich auf Höhe der Parzellen Nrn. B-960 bzw. B-1513) im heutigen Zustand nicht ohne die Inanspruchnahme von Privatland möglich ist, nach dem Ausbau zufolge Landerwerbs jedoch ohne das Überfahren von Privatland möglich sein soll (vgl. Situationsplan zur Strassenkorrektion W.____weg).