E.3 172; Urteil des BGer 2C_775/2013 vom 2. April 2014 E. 3.3; KGE VV vom 8. Mai 2013 [810 12 287] E. 7.2). Eine Verbreiterung des Strassenraums im eben dargetanen Umfang verbessert die Sicherheit beim Kreuzen entgegenkommender Fahrzeuge und erhöht auch die Bequemlichkeit ebensolcher Kreuzungsmanöver. Gleichzeitig gewährleisten solcherlei Verbreiterungen eine schnellere Zufahrt zu den erschlossenen Liegenschaften im Falle von Gegenverkehr.