Von dieser Kompetenz hat die Beschwerdegegnerin Gebrauch gemacht, indem sie das Strassenreglements der Einwohnergemeinde B.____ (SR) erlassen hat. Jenes enthält die für die vorliegend angefochtene Beitragserhebung grundlegenden Gesetzes- bzw. Reglementbestimmungen: §§ 29, 31 und 32 SR definieren den Kreis der abgabepflichtigen Personen, bestimmen den Gegenstand der Abgabe und regeln die Bemessung der Strassenbeiträge. Die Anforderungen an eine gesetzliche Grundlage sind damit erfüllt.