staatlich anerkannten Feiertag fällt. Der 15. September 2019 war ein Sonntag, weshalb die Rechtsmittelfrist erst am nächstfolgenden Werktag, dem Montag, 16. September 2019, endete. Die der schweizerischen Post am 16. September 2019 zur Übermittlung an das Enteignungsgericht übergebenen Beschwerden sind demnach fristgerecht erfolgt.