Vorliegend sind die Beschwerdeführenden anwaltlich vertreten. Wie aus den schriftlichen Vollmachten hervorgeht, datiert die älteste bzw. erste Mandatierung vom 12. September 2019 (vgl. Vollmachten in Beilage 2 zur Beschwerde). Vor dem 12. September 2019 war keine der beschwerdeführenden Parteien anwaltlich vertreten. Die gesetzliche Beschwerdefrist endete vorliegend mit dem letzten Tag der Planauflage am 5. September 2019 (§ 96a Abs. 1 lit.