Vorliegend hat die Beschwerdegegnerin die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit inhaltsgleichen Einschreiben vom 16. August 2019 unter dem Titel «Strassenkorrektion W.____weg, Provisorische Beitragsverfügung der Anwänderbeiträge» auf die Planauflage vom 16. August 2019 bis zum 5. September 2019 aufmerksam gemacht (Beilage 5 zur Beschwerde). Das erwähnte Schreiben enthielt eine Rechtsmittelbelehrung (Näheres dazu unter E. 1.2.2) und ihm lagen eine mit «Gemeindeverwaltung B.__