1.1 Zuständigkeit Die vorliegende Streitigkeit hat Erschliessungsbeiträge der Einwohnergemeinde B.____ im Sinne von § 90 Abs. 1 EntG zum Gegenstand. Gemäss § 96a Abs. 1 EntG können die von Erschliessungsbeiträgen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft Betroffenen -5-