Die Beschwerdegegnerin hielt in ihrer Duplik vom 6. August 2020 am gestellten Abweisungsantrag fest und liess sich zur Replik der Beschwerdeführenden vernehmen. Mit Verfügung vom 20. August 2020 schloss die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel, überwies die Angelegenheit der Fünferkammer zur Beurteilung und ordnete einen Augenschein sowie eine Parteiverhandlung an. Mit Einschreiben vom 28. August 2020 wurden die Parteien unter Bekanntgabe des Spruchkörpers zu einem Augenschein am 7. Januar 2021 sowie einer Hauptverhandlung am 21. Januar 2021 vorgeladen.