B. Mit Eingabe vom 16. September 2019 erhoben die vorliegend beschwerdeführenden Parteien beim Steuer- und Enteignungsgericht, Abteilung Enteignungsgericht (nachfolgend Enteignungsgericht), summarisch begründete Beschwerden und beantragten sinngemäss, die provisorischen Beitragsverfügungen seien vollumfänglich aufzuheben und es sei festzustellen, dass die Beschwerdeführenden keinerlei Strassenbeitrag an den geplanten Ausbau des W.____wegs schulden würden, eventualiter seien die Strassenbeiträge zu reduzieren; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.