mit Beschluss Nr. 225 die Pläne zum Strassenbauprojekt «W.____weg», setzte die Landerwerbspreise fest, genehmigte die provisorischen Strassenbeitragsverfügungen und beauftragte die Abteilung «Entwickeln Planen Bauen» mit der Durchführung eines Planauflageverfahrens. Mit Einschreiben vom 16. August 2019 eröffnete die Beschwerdegegnerin den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern von Liegenschaften im Perimetereinzugsgebiet «W.____weg» ihre provisorische Strassenbeitragspflicht unter Beilage des Landerwerbsund Beitragsperimeterplans sowie einer Tabelle, welche sämtliche provisorischen Stras-