A. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigte mit Beschluss Nr. 1096 vom 30. Juni 2015 den Bau- und Strassenlinienplan «W.____weg». Am 7. August 2019 bewilligte der Gemeinderat der Einwohnergemeinde B.____ mit Beschluss Nr. 225 die Pläne zum Strassenbauprojekt «W.____weg», setzte die Landerwerbspreise fest, genehmigte die provisorischen Strassenbeitragsverfügungen und beauftragte die Abteilung «Entwickeln Planen Bauen» mit der Durchführung eines Planauflageverfahrens.