Entscheid des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft, > Abteilung Enteignungsgericht vom 21. Januar 2021 (650 19 66) Strasse Keine Beschwerdebefugnis der baurechtsnehmenden Partei gegen eine der Baurechtsgeberin eröffnete Verfügung gestützt auf eine (baurechts-)vertragliche Verpflichtung zur Zahlung von Strassenbeiträgen / Ausbau einer bestehenden Erschliessungsstrasse (kein Sondervorteil)