1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die angefochtenen Verfügungen aufgehoben und die Angelegenheit zur Neufestsetzung der Wasser- sowie Abwasseranschlussgebühren im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 2'000.00 festgesetzt. Im Umfang von CHF 1'600.00 hat sie der Beschwerdeführer und im Umfang von CHF 400.00 die Beschwerdegegnerin zu tragen. 3. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. 4. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer (1) sowie dem Vertreter der Beschwerdegegnerin (2) schriftlich mitgeteilt. Liestal, 4. Mai 2021