Nach § 17 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die Gebühren der Gerichte (Gebührentarif, GebT, SGS 170.31) erhebt das Steuer- und Enteignungsgericht für einen Endentscheid der Fünferkammer CHF 500.00 bis CHF 5'000.00. Vorliegend wurden eine Vorverhandlung, ein Augenschein und eine Hauptverhandlung durchgeführt. Die Verfahrenskosten sind demnach auf CHF 2'000.00 festzusetzen. Dementsprechend sind dem Beschwerdeführer davon CHF 1'600.00 und der Beschwerdegegnerin CHF 400.00 aufzuerlegen.