997; JUNGO, Kommentierung zu Art. 8 ZGB, in: Schmid [Hrsg.], Zürcher Kommentar, Zivilgesetzbuch, Art. 8 ZGB, Beweislast, 3. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2018, Rz. 611 und 624). In Anbetracht dessen, dass es, wie gezeigt wurde, bereits an einem Leitungsersatz und damit am Vorliegen des in § 21 Abs. 2 Satz 1 AR vorausgesetzten Eingangskriteriums fehlt, kann offenbleiben, wie es sich mit den weiteren Vorbringen der Parteien sowie den zusätzlichen Tatbestandsvoraussetzungen nach § 21 Abs. 2 Satz 3 AR verhält. - 10 -