Aus den Akten ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer oder die Beschwerdegegnerin im Rahmen des Werkhofneubaus Abwasserleitungen ersetzt hätten. Darauf angesprochen, ob im Rahmen des Ersatzneubaus Kanalisationsleitungen ersetzt worden seien, erklärte der Beschwerdeführer am Augenschein vom 19. November 2020, dass sowohl der Hauptschacht als auch die Anschlussleitung an die öffentliche Kanalisation übernommen worden seien (vgl. AS-Protokoll, S. 5).