Mit Schreiben vom 22. September 2020 widerrief die Beschwerdegegnerin den Vergleich, woraufhin das Gericht den Schriftenwechsel mit Verfügung vom 25. September 2020 schloss, einen Augenschein anordnete und den Fall der Fünferkammer zur Beurteilung überwies. Am 19. November 2020 nahm die Fünferkammer des Enteignungsgerichts den gebührenbetroffenen Werkhof des Beschwerdeführers in Augenschein. Das schriftlich ausgefertigte Augenscheinprotokoll vom 19. November 2020 (AS-Protokoll) wurde den Parteien schliesslich mit Präsidialverfügung vom 24. November 2020 zur Kenntnisnahme zugestellt. -4-