Am 27. März 2019 führte die BGV auf Parzelle Nr. 2295 eine Endschätzung durch, setzte den Brandlagerwert für den Werkhofneubau auf CHF 611'600.00 fest und orientierte die Beschwerdegegnerin über das Ergebnis dieser Schätzung. Hierauf machte die Beschwerdegegnerin mit Verfügungen vom 9. Juli 2019 auf der Basis eines Brandlagermehrwerts von CHF 233’000.00 (=CHF 611'600.00 - CHF 378'600.00) Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren im Betrag von total CHF 113'912.90 gegenüber dem Beschwerdeführer geltend (vgl. zur Berechnung die nachstehende Tabelle).