Im Namen der Abteilung Enteignungsgericht des Steuer- und Enteignungsgerichts Basel-Landschaft Abteilungspräsident: Gerichtsschreiber: Dr. Ivo Corvini-Mohn Dr. Thomas Kürsteiner Eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde wurde vom Kantonsgericht Basel- Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht mit Urteil vom 26. Oktober 2022 (810 21 250) abgewiesen.