1. Die Verfügung vom 15. Januar 2019 (Rechnungsnummer: 10010000841) wird in Gutheissung der Beschwerde aufgehoben und die angefochtene Kanalisationsanschlussgebühr neu auf CHF 11’250.00 (exklusive MWST) festgesetzt. 2. Die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 6'000.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 12'415.87 (inklusive MWST) zu bezahlen. 4. Dieses Urteil wird dem Vertreter des Beschwerdeführers (2) sowie dem Vertreter der Beschwerdegegnerin (2) schriftlich mitgeteilt. Liestal, 24. August 2021