In Zukunft allenfalls rückläufige Anschlussgebühreneinnahmen dürfen sich nicht auf die Recht- oder Unrechtmässigkeit einer festgesetzten Anschlussgebühr auswirken können. Ausgehend von den Gebühreneinnahmen der letzten vier Jahre (2015- 2018) resultieren durchschnittliche Jahreseinnahmen von CHF 809’012.10. Das Einnahmentotal für die zukunftsbezogenen 20 Jahre beläuft sich demnach auf CHF 16'180'242.00.9 9 CHF 16'180'242.00 = ([CHF 914'766.20 + CHF 461'507.08 + CHF 678'047.40 + CHF 1’181'727.75] / 4 Jahre) x 20 Jahre (vgl. Beilage Nr. 27 der Beschwerdegegnerin). - 40 -