12 mit Verweis auf Beilage Nr. 27 der Beschwerdegegnerin). Durchschnittlich rechnet die Beschwerdegegnerin demnach mit jährlichen Anschlussgebühreneinnahmen von CHF 433'333.33 für die Jahre 2021-2023. Für die 20 Jahre des zukunftsgerichteten Beurteilungszeitraums beziffert sie das Einnahmetotal in der Folge mit CHF 8'666'666.66. Weshalb die durchschnittlichen Jahreseinnahmen der Jahre 2019 bis 2038 gerade dem Niveau der für die Jahre 2021-2023 budgetierten Einnahmen aus Anschlussgebühren entsprechen 8 CHF 1'109'298.00 = [(2% x CHF 5'546’489.9) x 20 Jahre] / 2. - 39 -