In ihrem heutigen Parteivortrag ging die Beschwerdegegnerin davon aus, dass die Einnahmen aus Anschlussgebühren für den zukunftsorientierten Prüfungszeitraum im Jahresdurchschnitt dem Durchschnitt der Einnahmen der Jahre 2021-2023 entsprechen (zum Ganzen HV-Protokoll, S. 3 mit Verweis auf die Plädoyernotizen der Beschwerdegegnerin [dort S. 4] sowie Duplik, Ziff. 12). Dem Budget der Beschwerdegegnerin folgend, werden sich die Einnahmen aus Anschlussgebühren im Jahr 2021 auf CHF 500'000.00, im Jahr 2022 auf CHF 400'000.00 und im Jahr 2023 auf CHF 400'000.00 belaufen (vgl. Duplik, Ziff. 12 mit Verweis auf Beilage Nr. 27 der Beschwerdegegnerin).