Eigenkapitals rechtfertigen könnten (mehr dazu im Urteil des EntGer vom 29. Oktober 2020 [650 18 41] E. 2.5.3.2.1). Bei einer Verzinsung des akkumulierten Eigenkapitals im Betrag von CHF 5'546’489.97 zu jährlich 2% resultieren bei gleichzeitig linearem Abbau auf null anrechenbare Zinseinnahmen in der Höhe von CHF 1'109'298.00.8 Neben dem in den 20 Jahren der vergangenheitsbezogenen Betrachtungsperiode angesparten Eigenkapital in der Höhe von CHF 5'546’489.97 sind demnach einnahmenseitig CHF 1'109'298.00 als Zinsertrag für die 20 Jahre des zukunftsgerichteten Zeitraums zu berücksichtigen.