Weshalb vorliegend statt des in konstanter Rechtsprechung zur Anwendung gebrachten Zinssatzes von 2% pro Jahr ein doppelt so hoher Jahreszinssatz gerechtfertigt sein soll, erklärt der Beschwerdeführer nicht. Angesichts des aktuellen Tiefzinsniveaus bestehen keinerlei Anhaltspunkte, die eine Anhebung des Satzes für die Verzinsung des akkumulierten - 38 -