2.5.3.2.1 Eigenkapital inklusive Zinseinnahmen Der Beschwerdeführer führte heute an, gemäss Beilage 28 der Beschwerdegegnerin betrage der Eigenkapitalstand 2019 CHF 9'222'027.87. Dieses Eigenkapital sei während der 20-jährigen, zukunftsorientierten Prüfungsperiode mit 4% p.a. zu verzinsen, womit zusätzlich Zinseinnahmen von CHF 7'377’622.30 zu berücksichtigen seien. Insgesamt sind nach dem Beschwerdeführer also CHF 16'599'650.15 in die Prüfung des Kostendeckungsprinzips miteinzubeziehen (zum Ganzen HV-Protokoll, S. 2 mit Verweis auf die Plädoyernotizen des Beschwerdeführers [dort S. 6]; ferner Replik, Rz. 14 und Rz. 16).