Fraglich bleibt, von welchem Laufmeterpreis auszugehen ist. Da sich zu dieser Frage beide Parteien nicht äussern, ist der Laufmeterpreis von Amtes wegen nach pflichtgemässem Ermessen festzusetzen. In einem eine mit Blick auf die kostenrelevanten Parameter vergleichbare Baselbieter Gemeinde betreffenden Fall, wurde der mittlere Preis für einen Meter Kanalisationsleitung gutachterlich auf CHF 1'670.00 festgesetzt (Kostenstand: März 2014; vgl. Urteil des EntGer vom 27. März 2014 [650 06 15] E. 4.6; ferner auch KGE VV vom 27. Mai 2009 [810 06 120] in E. 8.2 für eine andere Baselbieter Gemeinde).