CHF 28'876'637.00. Der Beschwerdeführer geht in seiner Replik vom 29. Mai 2020 von einer Lebensdauer des Leitungsnetzes von 80 Jahren aus und beziffert den für die Wiederbeschaffung anzurechnenden Ausgabebetrag für einen 20-jährigen Zeithorizont mit CHF 14'241'200.00 (Replik, Rz. 13). Bezogen auf den hier massgebenden 40-jährigen Betrachtungszeitraum resultieren nach dem Beschwerdeführer somit Wiederbeschaffungskosten von CHF 28'482'400.00. Weder der Beschwerdeführer noch die Beschwerdegegnerin machten Angaben zum mittleren Preis eines Laufmeters Kanalisationsleitung.