m4 per 1. Januar 2019. Auf der Basis der letztgenannten Längenangabe bezifferte die Beschwerdegegnerin den Wiederbeschaffungswert ihres Kanalisationsleitungsnetzes zuletzt mit CHF 57'753'274.00 (Beilage Nr. 31 der Beschwerdegegnerin [vgl. Fn. 4]). Die Beschwerdegegnerin geht in ihrer Duplik vom 31. August 2020 von einer Lebensdauer des Leitungsnetzes von 80 Jahren aus (Duplik, Ziff. 12). Was den hier massgebenden Prüfungszeitraum von 40 Jahren anbelangt, resultieren aufgrund der Angaben der Beschwerdegegnerin Ausgaben für die Wiederbeschaffung von 2 Bestätigung der Jermann Ingenieure + Geometer AG vom 6. März 2020 (Beilage Nr. 27 der Be-