2.5.3.1.1.1 Kanalisationsleitungsnetz Der Wiederbeschaffungswert des Kanalisationsnetzes ist durch Multiplikation des mittleren Laufmeterpreises von Kanalisationsleitungen mit der Gesamtlänge des kommunalen Kanalisationsnetzes zu berechnen. Der so errechnete Wiederbeschaffungswert ist ausgehend von einer technischen Lebensdauer von 80 Jahren auf den Beurteilungszeitraum von 40 Jahren umzulegen. Relevant sind der Kostenstand und die Netzlänge im Zeitpunkt «null» (vgl. Urteil des EntGer vom 15. Juni 2017 [650 14 117] E. 2.2.2.1.1).