2.5.3 Würdigung 2.5.3.1 Ausgabentotal 2.5.3.1.1 Wiederbeschaffungskosten Der Wiederbeschaffungswert entspricht der Investition, die heute notwendig wäre, um die bestehenden Abwasseranlagen in ihrer aktuellen Grösse von Grund auf neu zu erstellen (vgl. KGE VV vom 27. Mai 2009 [810 06 120] E. 6.1). Fraglich ist, was zum Abwasserwerk als Funktionsganzes gehört und was nicht. Die gewässerschutzrechtlichen Erlasse des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft beantworten nicht, welche Anlageteile zur Ab- wasserentsorgungs- bzw. Kanalisationsanlage gehören.