2.5.2.4 Einzubeziehende Ausgaben Auf der Ausgabenseite sind die auf den Beurteilungshorizont von 40 Jahren entfallenden Wiederbeschaffungskosten der Kanalisationserschliessungsanlagen zu berücksichtigen (Leitungsnetze und Nebenanlagen [inklusive Anteil an Abwasserreinigungsanlage]). Anrechenbar sind mit Blick auf den Generellen Entwässerungsplan (GEP) sodann die Investitionskosten für künftige Neuanlagen sowie die Bauteuerung auf diesen Kosten (vgl. KGE VV vom 27. Mai 2009 [810 06 120] E. 9.1 und vom 7. Dezember 2016 [810 14 246] E. 6.5.2 sowie Urteil des EntGer vom 29. Oktober 2020 [650 18 41] E. 2.5.2.4).