Für die Überprüfung des Kostendeckungsprinzips ist demnach der 40- jährige Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2018 (Vergangenheit) und vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2038 (Zukunft) massgebend. Dieser Zeitraum ist den Parteien, wie bereits erwähnt, mit Präsidialverfügung vom 14. Mai 2019 mitgeteilt und die Beschwerdegegnerin zur Edition von diversen auf diesen Zeitraum entfallenden Unterlagen aufgefordert worden.