2.5.2.2 Massgebender Verwaltungszweig Gemäss Lehre und Rechtsprechung umfasst ein Verwaltungszweig die sachlich zusammengehörenden Verwaltungsaufgaben; ob zwischen bestimmten Aufgaben eines Gemeinwesens ein sachlicher Zusammenhang besteht, ist nach funktionalen Kriterien zu beurteilen - 28 -