Um beurteilen zu können, ob die angefochtene Anschlussgebühr das Kostendeckungsprinzip wahrt, müssen im Folgenden zunächst der massgebliche Verwaltungszweig abgegrenzt, der relevante Beurteilungszeitraum festgesetzt und die einzubeziehenden Ausgaben sowie Einnahmen ermittelt werden. Daraufhin kann das Total der Ausgaben dem Total der Einnahmen gegenübergestellt und geprüft werden, ob ein im Sinne des Kostendeckungsprinzips unzulässiger Einnahmeüberschuss resultiert.